Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Schraubpfahlfundamenten

 

Stand 02.2024

 

 

1.       Allgemein:

1.1        Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Schraubpfahlfundamenten („AGB“) gelten für Winkelmann Foundation Screw PL spółka z ograniczoną odpowiedzialnością sp.k., ul. Jaworzyńska 305, 59-220 Legnica, Polska, die nachstehend mit „wir“ oder „WFS bezeichnet wird, und der Vertragspartner, mit dem der Vertrag geschlossen wird oder zu dessen Gunsten die Lieferung erfolgt, wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet. WFS und der Kunde werden im Folgenden gemeinsam als die "Parteien" oder einzeln als "Partei" bezeichnet.

 

1.2        Folgende AGBs gelten für alle von WFS ausgeführten Lieferungen. Diese AGB gelten für Verträge und Bestellungen unabhängig von der Form, in der sie abgeschlossen werden, insbesondere für schriftliche, mündliche, telefonische und unter Verwendung von Kommunikationsmitteln, die eine Fernkommunikation ermöglichen, einschließlich elektronischer Kommunikationsmittel, abgeschlossene Verträge. Die Bestimmungen der Abs. 1.8 ff. der AGB bleiben unberührt.

 

1.3        Die WFS behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit unter Beachtung der allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu ändern.

 

1.4        Abweichende oder ergänzende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit WFS diese ausdrücklich schriftlich unter Androhung der Nichtigkeit anerkannt hat. Andernfalls werden sie nicht anwendbar. Schweigen auf derartige abweichende Bestimmungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. WFS akzeptiert keine Vertragsstrafen oder Schadensersatzverpflichtungen, die sich aus einseitig vom Kunden verfassten Dokumenten ergeben, insbesondere aus allgemeinen Einkaufsbedingungen oder Verhaltenskodexen des Kunden, es sei denn, es wurde eine gesonderte, ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen.

 

1.5        Soweit zwischen uns und dem Kunden Rahmen- oder Individualvereinbarungen getroffen wurden, gehen deren Regelungen den Bestimmungen der AGB vor und die Bestimmungen der AGB haben ergänzenden Charakter, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

 

1.6        Alle von WFS zur Verfügung gestellte Angebote, Handels- und Marketinginformationen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten ausdrücklich verbindliche Verpflichtungen, oder die Verbindlichkeit ist anderweitig ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart worden. Solche Unterlagen stellen eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung und kein verbindliches Angebot von WFS dar.

 

1.7        Auskünfte und Erläuterungen von WFS hinsichtlich ihrer Artikel stellen keine Zusicherung von Eigenschaften (Beschaffenheiten) der Artikel dar, über die der Verkäufer den Käufer vor Vertragsschluss informiert hat, noch stellen sie Garantien in Bezug auf diese Artikel dar. Die Werte, die im Rahmen der Auskünfte und Erläuterungen angegeben werden sind als Durchschnittswerte anzusehen.

 

1.8        Die Lieferungen der WFS werden aufgrund von Einzelbestellungen von der Kunde erfolgen, wobei  eine Bestellung vom Kunden nur schriftlich oder per E-Mail aufgegeben werden kann.

 

1.9        Eine vom Kunden erteilte Bestellung bedarf zur Ausführung durch die WFS einer schriftlichen oder per E-Mail erfolgenden Auftragsbestätigung (Zeitpunkt des Vertragsschlusses).  Dies gilt auch, wenn zwischen WFS und dem Kunden eine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht. Wird die Annahme der Bestellung nicht innerhalb von 10 Werktagen bestätigt, gilt die Bestellung als abgelehnt (kein Abschluss eines Vertrags). Dem Kunden stehen keine Ansprüche gegen WFS wegen der Ablehnung der Ausführung einer Bestellung zu.

 

 

2.       Lieferbedingungen:

2.1.      Sofern nicht anders bestimmt, erfolgt die Lieferung von WFS-Artikel grundsätzlich ab Werk (EXW – INCOTERMS 2020) WFS-Werk in Legnica geliefert und gemäß der Bestellungsbestätigung.

 

2.2.      Haftung und Gefahrenübergang ist bei der Übergabe des Artikels ab Werk (Ex Works) oder gemäß anderen INCOTERMS 2020, sofern solche Lieferbedingungen zwischen den Parteien vereinbart worden sind. Unabhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen haftet WFS nicht für den durch  Transporteur/Spediteur durchgeführten Transport, insbesondere WFS haftet nicht für Schäden am Transportschäden oder für Lieferverzögerungen.

 

2.3.      Bei Lieferung auf einer anderen Basis als EXW behält sich die WFS das Recht vor, den Versandweg und das Transportmittel für die vereinbarte Lieferung zu wählen. Die WFS wird sich jedoch bemühen, die Wünsche des Kunden hinsichtlich der Versandart und des Versandweges so weit wie möglich zu berücksichtigen, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Alle Kosten, die sich aus einer Lieferung auf einer anderen Basis als EXW ergeben, wie unter anderem Transport- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Kunden.

 

2.4.      Übergabe der WFS-Artikel an den Kunden oder die vom Kunden oder von WFS beauftragten Spedition/Transportunternehmen gilt als Erfüllung eines Vertrages (einer Lieferung) und berechtigt die WFS zur Ausstellung einer Rechnung für die erbrachte Lieferung.

 

2.5.      Sofern nicht gesondert vereinbart, beträgt die maximale Lieferzeit 90 Tage ab Bestellungsbestätigung durch WFS.

 

2.6.      WFS ist berechtigt, Teillieferungen vor dem mit dem Kunden vereinbarten Liefertermin vorzunehmen.

 

2.7.      WFS ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder der Bestellung nicht erfüllt.

 

2.8.      Die Ausführung der Artikel entspricht der technischen Beschreibung und Zeichnungen, technische Änderungen vorbehalten.

 

2.9.      Die Artikelgewichte der gelieferten Fundamentbauteile, Zubehörteile oder Werkzeuge können fertigungs-, serien- und normbedingt um bis zu +/- 12 % variieren. Die so hergestellten WFS-Artikel gelten als vertragsgemäß (bestellungsgemäß), d.h. ein Gewicht innerhalb der o.g. Toleranz stellt keinen Sachmangel dar.

 

2.10.  Alle Angaben von WFS über ihre Artikel, insbesondere die in den Angeboten und Druckschriften und im Internet und die darin enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Eigenschafts- oder Leistungsmerkmale sowie sonstige, insbesondere technische Angaben oder Angaben über Inhaltsstoffe sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Auch nicht mit Toleranzen versehene Daten der Artikel, wie sie in Internetdarstellung oder Katalogen und/oder Broschüren enthalten sind, unterliegen handelsüblichen und/oder branchenüblichen produktionsbedingten Abweichungen und Veränderungen, insbesondere durch verwandte Materialien.

 

2.11.  Der Kunde darf die Abnahme der Lieferung nicht verweigern, wenn es sich um einen unwesentlichen Mangel handelt, d.h. u.a. um einen Mangel, der die Funktionsfähigkeit des WFS-Artikels nicht beeinträchtigt.

 

2.12.  Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Artikel unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich unter Androhung des Verlustes der Gewährleistungsrechte an die WFS zu melden.

 

2.13.  Für die vom Kunden angenommenen WFS Artikel Schraubpfahlfundamente und dessen Zubehör gibt es kein Rückgaberecht.

 

 

3.       Haftung  

3.1.      Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet WFS gegenüber dem Kunden nur insoweit, als die bestellten Artikel dem Inhalt des Vertrages/der Bestellung entsprechen. WFS haftet insbesondere nicht für die Eignung und Verwendungsweise der WFS-Artikel durch den Kunden. Die Eignung der Schraubpfahlfundamente und andere WFS-Artikel für den Verwendungszweck muss durch den Kunden bzw. Verwender geprüft werden. Die Artikel sind ausschließlich auf Verantwortung des Kunden / den Verwender verwendet. Für die Verwendung und Standfestigkeit der Schraubpfahlfundamente und andere WFS-Artikel haftet der Kunde/Verwender. Alle für die Eignung, Prüfung und Erstellung von erforderlichen Nachweisen zur Erlangung einer Baugenehmigung, statische Berechnungen, Gutachten, Prüfstatik laut den jeweiligen technischen Baubestimmungen und allgemeinen Regeln der Technik anerkannte Prüfverfahren zum Nachweis der Eignung und zum Einsatz bzw. Verwendung der Schraubpfahlfundamente werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Darüber hinaus entstehenden Mehraufwand bei Abweichungen der Regelwerke hat der Kunde zu tragen.

 

3.2.      Vor dem Einbau/Nutzung der WFS Schraubpfahlfundamente und dessen Zubehör hat der Kunde/Verwender den einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit der gelieferten Schraubpfahlfundamente laut der technischen Beschreibung zu überprüfen. Fehlerhafte Schraubpfahlfundamente und Zubehör dürfen nicht verwendet werden. Nach der Prüfung und Feststellung von Mängel müssen diese WFS gemäß Punkt 4 unten angezeigt und zur Nachbesserung zur Verfügung gestellt werden. Für Schäden, die sich aus der Nichteignung der Schraubpfahlfundamente oder Transportverzug ergeben könnten, haftet WFS nicht. Für Schäden an Schraubpfahlfundamenten, die durch den Einbau in nicht geeigneten Untergrund entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

3.3.      Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, haftet WFS (vertraglich und deliktisch) gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die WFS vorsätzlich verursacht hat. Darüber hinaus ist die so definierte Haftung der WFS für die Schäden, die sich aus etwaigen Ansprüchen des Kunden ergeben, ausschließlich auf die tatsächlich entstandenen Verluste beschränkt, unter Ausschluss der Möglichkeit, unter anderem entgangenen Gewinn und indirekte oder Folgeschäden geltend zu machen.

 

3.4.      Die Parteien haften nicht für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, sofern die von den Umständen höherer Gewalt betroffene Partei, die sich unmittelbar auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auswirkt, die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch 3 (drei) Arbeitstage nach Eintritt der höheren Gewalt, benachrichtigt hat. Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das die betroffene Vertragspartei auch bei größter Sorgfalt nicht hätte verhindern oder abwenden können und das die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich macht, wie z. B. Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Streiks, Krieg, Mobilmachung, feindliche Auseinandersetzungen, Embargos oder behördliche Anordnungen sowie die Folgen einer Epidemie oder Pandemie einer ansteckenden Krankheit, die unabhängig vom Willen der Parteien sind.

 

 

4.       Gewährleistung     

4.1.      Sofern nicht anders vereinbart gewährt WFS eine Gewährleistung für Mängel an den WFS-Artikeln für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung (festgelegt auf der Grundlage der von den Parteien angenommenen INCOTERMS-Regeln). Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung der Mängel, schriftlich oder per E-Mail zu erheben.

 

4.2.      Wenn WFS einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung erkennt:

a)       entscheidet WFS, ob er den als mangelhaft erkannte Artikel kostenlos durch einen neuen ersetzt oder ob er den mangelhaften Artikel repariert. Die ersetzten mangelhaften Artikel gehen in das Eigentum von WFS über;

b)      ist es nicht möglich, den Artikel innerhalb von 30 Tagen nach Anerkennung der Mangelrüge zu reparieren oder durch einen mangelfreien Artikel zu ersetzen, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für die gekauften WFS-Artikel um den Wert zu mindern,  um den der Artikel aufgrund des Mangels im Wert gemindert ist.

 

4.3.      Die Parteien schließen die Möglichkeit des Rücktritts des Kunden vom Vertrag / von der Bestellung wegen Mängeln des WFS-Artikels aus.

 

4.4.      Rechte und Ansprüche aus der Gewährleistung stehen nur dem Kunden zu und können ohne Zustimmung von WFS nicht auf Dritte übertragen werden.

 

 

5.       Zahlungsbedingungen:

5.1.    Die Rechnungen von WFS sind nach der Bestellungs- oder Lieferungsausführung sofort nach Rechnungserhalt durch Kunde fällig, soweit gemäß der Bestellung oder des Vertrags nicht anderes vereinbart ist. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt. Gelieferte Schraubpfahlfundamente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von WFS (Eigentumsvorbehalt),  insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, sie vor der vollständigen Zahlung des Preises zugunsten WFS in irgendeiner Weise zu nutzen oder diese weiterzuverkaufen.

 

5.2.    Werden Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertrags- / Bestellungsschluss vorlagen, WFS jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist WFS unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Erfüllung laufender Lieferungen einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung einer Bankgarantie / Versicherungsgarantie einer von WFS akzeptierten Institution zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten - unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte - vom Vertrag /von der Bestellung  hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung durch Verschulden des Kunden zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet in eine solche Situation, alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.

 

5.3.    Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort zur Zahlung fällig, ungeachtet etwaiger verlängerter Zahlungsfristen, Wechsel- oder Ratenvereinbarungen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gegenüber WFS erlischt der Anspruch auf Rückerstattung und/oder Rabatte.

 

 

6.       Montagebedingungen

Wird WFS mit Montageleistungen beauftragt, gelten für die Montageleistungen die Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einbau von Schraubpfahlfundamenten.

 

 

7.       Erfüllungsort und Gerichtsstand 

7.1.    Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort das WFS-Werk. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Parteien ergeben, einschließlich der Lieferung, ist das für den Sitz der WFS örtlich zuständige Gericht zuständig.

 

7.2.    Alle von WFS abgeschlossenen Verträge sowie die von der WFS durchgeführten Bestellungen oder Lieferungen unterliegen dem polnischen Recht, unter Ausschluss der Anwendung des UN-Abkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wien, 11. April 1980). Das gilt auch für ausländische Kunde.

 

 

8.       Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit oder Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten Ziel am nächsten kommt.

 

 

9.       Geheimhaltungspflicht

9.1.    Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit oder während der Erfüllung des Vertrages / der Bestellung in den Besitz vertraulicher Informationen über WFS oder ihre Geschäftstätigkeit gelangt, verpflichtet sich der Kunde, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der WFS (sonst werden sie als nichtig betrachtet) nicht zu offenbaren, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrages /der Bestellung zu verwenden. Unter vertraulichen Informationen verstehen die Parteien insbesondere berufliche, kommerzielle, technische, technologische, finanzielle oder organisatorische Informationen, die WFS betreffen.

 

9.2.    Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Kunden, seine Angestellten, Mitarbeiter, Subunternehmer und Dritte, durch die der Kunde den Vertrag / die Bestellung ausführt, entstehen.

 

9.3.    Im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflichten durch den Kunden oder die in Abs. 9.2 genannten Personen ist die WFS berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 für jeden Fall der Verletzung zu verlangen. Dies schließt nicht das Recht der WFS aus, nach allgemeinen Grundsätzen Schadensersatz für den tatsächlichen Schaden zu verlangen, der durch die Verletzung der Geheimhaltungspflicht entstanden ist.

 

9.4.    Für den Fall, dass die Parteien eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen haben, haben die Bestimmungen der genannten Vereinbarung Vorrang vor den Geheimhaltungsbestimmungen dieser AGB, und die Bestimmungen dieser AGBs sind nur ergänzend.

 

 

10.   Schlussbestimmungen

10.1.  WFS erklärt gemäß Artikel 4c des Gesetzes vom 8. März 2013 zur Verhinderung übermäßiger Verzögerungen im Geschäftsverkehr (GBl. 2022, Pos. 893), dass er ein Großunternehmer im Sinne von Artikel 4 Abs. 6 des vorgenannten Gesetzes ist.

 

10.2.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag/Bestellung zu übertragen (abzutreten).

 

10.3.  Die vorliegenden AGB wurden in polnischer und deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Abweichungen zwischen der polnischen und der deutschen Fassung der AGB ist der polnische Text maßgebend, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

 

11.   Verarbeitung von personenbezogenen Daten 

11.1.  Für die Durchführung des Vertrages, der Bestellung oder der Lieferung ist es erforderlich, dass die Parteien, die als getrennte für die Datenverarbeitung Verantwortliche handeln, die personenbezogenen Daten von Beschäftigten, Mitarbeitern und Vertretern der Parteien miteinander weitergeben.

 

11.2.  Die Parteien werden die weitergegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Berufsbezeichnung und Kontaktdaten, in eigener Verantwortung und im Einklang mit dem Gesetz, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden: „DSGVO“), verarbeiten.

 

11.3.  Die Parteien verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Der Grad des Schutzes personenbezogener Daten sollte dem Risiko einer Verletzung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Falle der zufälligen oder unrechtmäßigen Zerstörung, des Verlusts, der Veränderung, der unbefugten Weitergabe oder des unbefugten Zugangs zu personenbezogenen Daten angemessen sein.

 

11.4.  Der Kunde verpflichtet sich, den in Abs. 11.1 genannten Betroffenen, die auf Seite des Kunden handeln, Informationen über die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch WFS zur Verfügung zu stellen und haftet gegenüber WFS diesbezüglich in vollem Umfang. Die aktuelle Muster der DSGVO-Informationsklausel von WFS ist verfügbar unter Link: www.winkelmann-construction.com/en/datenschutz. Wird der Inhalt der Informationsklausel geändert, so gelten die Bestimmungen dieses Abs. 11.4 entsprechend.

 

11.5.  Die Parteien erklären einvernehmlich, dass die Ausführung des Vertrags / der Bestellung / der Lieferung keine Betrauung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (im Sinne der DSGVO) beinhaltet. Für den Fall, dass eine der Parteien im Rahmen der Erfüllung des Vertrages / der Bestellung / der Lieferung personenbezogene Daten auf Auftrag der anderen Partei verarbeitet, schließen die Parteien vor der Verarbeitung personenbezogener Daten eine Betrauungsvereinbarung für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 28 Abs. 3 der DSGVO ab.  Ein Muster für eine Betrauungsvereinbarung wird dem Kunden von WFS zur Verfügung gestellt.